Ist Ihringen ein von der Gemeinde geduldeter, rechtsfreier Raum?
Anforderungen an die Verkehrssicherheit
Beim Befahren von öffentlichen Straßen und Wegen ist darauf zu achten, daß die Zusammenstellung von Schlepper und Laubschneider den Bestimmungen der StVZO entspricht.
Am Gerät müssen vorne zwei Schutzbleche angebracht und das oben rechts überstehende Rahmenteil durch rot/weiß schraffierte Warntafeln (DIN 11030) gekennzeichnet werden.
Quelle: DLG-Prüfbericht 4686 (Beispiel - Freilauber TYP WR)
Bei Spaziergängen und Wanderungen muss man nur die Augen auf Wege und Reben richten und man kann eine erstaunliche Anzahl der abgebildeten Negativbeispiele entdecken.
Neben der selbstverständlichen Entsorgung von Müll und Bauschutt in den Reben oder etwas abseits der üblichen Wanderwege, gibt es die verschiedensten Hinterlassenschaften von Besuchern, Touristen oder Einheimischen zu bewundern.
Das es auch anders geht zeigen die Bemühungen zahlreichen Winzer, die ihre Achtung vor der Natur bewahrt haben.
Das sichtbare Ergebnis sind nachhaltig bewirtschaftete Rebflächen, Böschungen mit einer unendlichen Vielfalt an Blumen, Kräutern und Gräsern, liebevoll bepflanzte Reben und Hütten.
Was in anderen Regionen zwischenzeitlich als schwerer Verstoß gegen den Naturschutz geahndet wird, ist in Ihringen, z.B. am Schmerberg seit Jahren salonfähiger Standard, die rücksichtslose Zerstörung von Reb- und Wegböschungen, die Vernichtung lebenswichtiger Biotope und die selbstverständliche Verschmutzung von Anliegerstrassen und Privatgrundstücken.
Um Zeit und Kosten zu sparen, werden manche Böschungen nicht gemäht, sondern z.T. regelrecht umgepflügt. Auf diese Weise wird neben toter Landschaft gleich noch eine natürliche Sollbruchstelle geschaffen, die beim nächsten Starkregen zum Abrutschen von Böschungen führen kann.
Und jährlich grüßt das Murmeltier
Ein Großteil dieser rechtswidrigen Zustände sind zwischenzeitlich seit mehr als 10 Jahren eine fragwürdige Realität auf einigen der gemeindeverwalteteten Anliegerstraßen.
Seit mehr als 10 Jahren kommt die Gemeinde Ihrer Verkehrssicherungspflicht u.a. in der Anliegerstraße -Auf der Breite- nicht nach und nimmt damit billigend die Verunreinigung von Privatgrundstücken und eine mögliche Schädigung von Privateigentum in Kauf.
Im Landesstrassengesetz BW §42 ist u.a. festgelegt.:
"Wer
eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die
Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen."
(Quelle Landesstrassengesetzt BW)
Zu den Pflichten der Gemeinden gehört gem. §9 Landesstrassengesetz BW u.a.:
"Die Träger der Straßenbaulast haben dafür einzustehen, dass ihre Bauten
allen Anforderungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügen."
(Quelle Landesstrassengesetzt BW)
In Ihringen ist man stolz auf diesen Werbeslogan und setzt ihn dementsprechend (noch) für die Tourismuswerbung ein. Aber was heute Touristen anzieht, kann sie morgen schon abschrecken.
Auch an Ihringen werden der weltweite Klimawandel und die Veränderungen von normalen Niederschlägen zu Unwettern mit Starkregen nicht vorübergehen.
Schaut man sich das Verhalten einzelner Landwirte und Mitbürger an, könnte man zu dem Schluss kommen, das sind Probleme, die hat man anderswo, nur nicht in Ihringen. Sonst würde man ja umdenken oder?
Die Realität 2024 lässt leider vermuten, diese Probleme der Anderen kommen Ihringen immer näher.
Zerstörung der Natur und Vermüllung des eigenen Lebensraumes sind vermutlich nicht die geeigneten Ansätze, seinen Kindern und Enkeln eine lebenswerte Landschaft zu hinterlassen.
Die Missachtung von Rechten, Gesetzen und Pflichten ist in diesem Zusammenhang eher ein Armutszeugnis, als ein Ausdruck besonderer Umsicht oder gar verantwortungsvollen Handelns.